Die Zahl der abgeschlossenen Kreditrestschuldversicherungen ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Dies liegt vor allem daran, dass immer mehr Banken ihren Kunden nur noch einen Kredit geben möchten, wenn diese im Gegenzug eine Kreditrestschuldversicherung abschließen. Für die Banken ist die Kreditrestschuldversicherung ein gigantisches Geschäft. Für den Abschluss kassieren die Banken eine Provision und sichern sich zudem gegen einen möglichen Kreditausfall ab. Den Kreditnehmern bleibt oft keine andere Wahl, als die Kreditrestschuldversicherung zu akzeptieren und abzuschließen.
Vor diesem Hintergrund stellen sich viele Menschen die Frage, ob eine Kreditrestschuldversicherung in der Praxis überhaupt sinnvoll ist oder ein unnötiges Zusatzprodukt darstellt. Grundsätzlich lässt sich diese Frage nicht beantworten. Allerdings kann der Abschluss einer Kreditrestschuldversicherung durchaus Sinn machen, wenn der Kreditnehmer das wirtschaftliche Risiko einer Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit ausschließen und eine ordnungsgemäße Bedienung des Kredites sicherstellen möchte.
Weniger sinnvoll ist der Abschluss einer Kreditrestschuldversicherung immer dann, wenn die Risiken, die durch die Kreditrestschuldversicherung abgesichert sind, bereits durch andere Versicherungsleistungen gedeckt werden. In diesem Zusammenhang sollten immer die Modalitäten eventuell vorhandener Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen geprüft werden. Im Falle einer Arbeitslosigkeit reichen möglicherweise auch die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung aus, um den Kredit zu bedienen. In jedem Fall macht eine individuelle Bedarfsanalyse Sinn, auf deren Grundlage dann eine Entscheidung für oder wider der Kreditrestschuldversicherung getroffen werden kann.
Weniger sinnvoll ist der Abschluss einer Kreditrestschuldversicherung immer dann, wenn die Risiken, die durch die Kreditrestschuldversicherung abgesichert sind, bereits durch andere Versicherungsleistungen gedeckt werden. In diesem Zusammenhang sollten immer die Modalitäten eventuell vorhandener Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen geprüft werden. Im Falle einer Arbeitslosigkeit reichen möglicherweise auch die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung aus, um den Kredit zu bedienen. In jedem Fall macht eine individuelle Bedarfsanalyse Sinn, auf deren Grundlage dann eine Entscheidung für oder wider der Kreditrestschuldversicherung getroffen werden kann.
