Immer öfter bieten Banken im Rahmen von Kreditgesprächen auch eine sogenannte Kreditrestschuldversicherung an. Für viele Kreditnehmer ist dabei oft unklar, worum es sich hierbei genau handelt. Im Grunde genommen unterscheidet sich die Kreditrestschuldversicherung aber nicht von anderen Versicherungen. Im Versicherungsfall springt die Versicherung ein und bedient den Kredit anstelle des Kreditnehmers.
Dazu kann es beispielsweise im Falle einer plötzlichen Arbeitslosigkeit oder längeren Erkrankung und einer damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit der Fall sein. Die Fälle, in denen die Kreditrestschuldversicherung leistet, sind im Versicherungsvertrag genau definiert und bieten beiden Vertragspartnern eine hohe Rechtssicherheit.
Insgesamt handelt es sich bei der Kreditrestschuldversicherung also um eine Police, die eine Absicherung gegen das wirtschaftliche Risiko verschiedener Situationen absichert und eine ordentliche Rückführung des Kredites gewährleistet.
Ob es Sinn macht, eine solche Restschuldversicherung abzuschließen, hängt vor allem von der Höhe des Kreditbetrages und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers ab. Vor allem bei Kleinkrediten ist es daher oft fraglich, ob die Restschuldversicherung Sinn macht oder nicht.
In vielen Fällen besteht nämlich überhaupt kein Anlass zum Abschluss einer Kreditrestschuldversicherung, da die Risiken beispielsweise durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Als Beispiel sind in diesem Zusammenhang die Arbeitslosenversicherung und die private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu nennen. In solchen Fällen würde eine Kreditrestschuldversicherung zu einer doppelten Absicherung führen, die wirtschaftlich unsinnig wäre.
Insgesamt handelt es sich bei der Kreditrestschuldversicherung also um eine Police, die eine Absicherung gegen das wirtschaftliche Risiko verschiedener Situationen absichert und eine ordentliche Rückführung des Kredites gewährleistet.
Ob es Sinn macht, eine solche Restschuldversicherung abzuschließen, hängt vor allem von der Höhe des Kreditbetrages und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers ab. Vor allem bei Kleinkrediten ist es daher oft fraglich, ob die Restschuldversicherung Sinn macht oder nicht.
In vielen Fällen besteht nämlich überhaupt kein Anlass zum Abschluss einer Kreditrestschuldversicherung, da die Risiken beispielsweise durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Als Beispiel sind in diesem Zusammenhang die Arbeitslosenversicherung und die private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu nennen. In solchen Fällen würde eine Kreditrestschuldversicherung zu einer doppelten Absicherung führen, die wirtschaftlich unsinnig wäre.
